Datenschutz


Verantwortlich für die nachfolgend dargestellte Datenerhebung und Verarbeitung ist die heiTEST-Koordinationsstelle an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 110, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0) 6221 - 56 68 07.

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung des zwischen der heiTEST-Koordinationsstelle und Ihnen geschlossenen Vertrags als Testaufsicht, um die Bewerberauswahl zu treffen, Sie als Testaufsicht zu registrieren, einen reibungslosen Ablauf des Testtags sicherzustellen und die Honorar- und Reisekostenzahlung abzuwickeln und verarbeiten diese auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur an Dritte weitergegeben, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis besteht. Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z.B. IT-Dienstleister zwecks Hosting und Support) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Wenn Sie hierzu im Rahmen Ihrer Registrierung Ihre Einwilligung erteilen, leiten wir Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO vor dem TMS-Termin an alle Testaufsichten und weitere Mitglieder Ihres Aufsichtsteams an Ihrem Testort weiter, um mit den Testaufsichten teamweise korrespondieren zu können und den Testaufsichten auch untereinander die Kommunikation zu ermöglichen, z.B. um Fahrgemeinschaften zu bilden.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an: TMS-Koordinationsstelle, Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 110, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0) 6221 - 56 68 07.

Wir werden Sie ggf. im Vorfeld künftiger TMS-Termine auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO kontaktieren, um Ihr Interesse an einem erneuten Einsatz als Testaufsicht abzufragen. Diese Datenverarbeitung erfolgt in unserem berechtigten Interesse, bereits ausgebildete Aufsichten erneut zu engagieren. Sie haben das Recht, dieser Datenverarbeitung zu widersprechen (siehe unten) und uns mitzuteilen, dass Sie nicht mehr als Testaufsicht zur Verfügung zu stehen. Ihre Daten werden dann umgehend gelöscht.

Ihre Daten werden nach dem TMS-Durchgang automatisch gelöscht, sofern keine rechtliche Verpflichtung, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO eine weitergehende Speicherung erfordert.

Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt, und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt (Art. 77 DSGVO). Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erhoben, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Ausschluss von der Mitwirkung beim TMS


Bei der Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerberinnen/ Prüfungsbewerber nicht an gleichem Testort mitwirken. Angehörige sind:

1. Verlobte,
2. Ehegatten,
3. eingetragene Lebenspartner,
4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
5. Geschwister,
6. Kinder der Geschwister,
7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
8. Geschwister der Eltern,
9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Angehörige sind die aufgeführten Personen auch dann, wenn

1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

Zudem wird der Einsatz untersagt, wenn wettbewerbsrechtliche Verbindungen zu Dritten bestehen (z.B. TMS-Vorbereitungsinstituts).